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Primarschulen Allgemeines
Angebot Beide Primarschulen bieten die Klassen 1 bis 3 der Unterstufe sowie die Klassen 4 bis 6 der Mittelstufe an. Je nach Anzahl Schüler und Schülerinnen pro Jahrgang können Parallelklassen oder kombinierte Klassen entstehen. Individuelle und Integrative Förderung Um eine möglichst individuelle Betreuung der Schüler und Schülerinnen zu gewährleisten, wird der Unterricht in der 1. - 3. Klasse so oft wie möglich in Halbklassen erteilt. Die Integrative Förderung erfolgt durch eine schulische Heilpädagogin im Klassenverband oder in der Fördergruppe. (siehe auch: Sonderpädagogische Angebote) Blockzeiten Blockzeiten bedeutet: Für jeden Schüler, jede Schülerin der Primarschule beinhaltet der Unterricht am Morgen vier Lektionen von 08.15 - 11.55 Uhr. Lehrpersonen Jede Klasse besitzt eine Klassenlehrerin oder einen Klassenlehrer. Teilen sich zwei Lehrkräfte ein Pensum, so übernehmen sie gemeinsam die Verantwortung für die jeweilige Klasse. Nebst den Klassenlehrkräften umfasst das Lehrerteam der Primarschule Fachlehrkräfte, Entlastungslehrkräfte, Blockzeitenlehrkräfte und Therapeutinnen. Fachlehrkräfte: sind ausgebildet für ein spezielles Unterrichtsfach wie Handarbeit, Englisch, Musikalische Grundschule, Deutsch als Zweitsprache Entlastungslehrkräfte: entlasten die Klassenlehrperson für einige Lektionen pro Woche Blockzeitenlehrkräfte: übernehmen Unterrichtsstunden im Rahmen des Blockzeitenmodells Therapeutinnen: sind speziell ausgebildet für therapeutische Angebote wie Logopädie, Legasthenie, Psychomotorik... Einschulung Der Übertritt vom Kindergarten auf die Primarstufe erfolgt nach zwei Jahren Kindergarten stillschweigend. Ein vorzeitiger Übertritt, eine Rückstellung oder die Zuweisung von sonderpädagogischen Massnahmen erfolgt über das schulische Standortgespräch und einen Entscheid der Schulleitung. Eltern, die beabsichtigen, ihr Kind ab Schuljahresbeginn nicht an der öffentlichen Schule der Gemeinde Nürensdorf einzuschulen, haben dies der Schulleitung Primar und Kindergarten schriftlich mitzuteilen. Klassenzuteilung Die Zuteilung zu den Klassen erfolgt auf Grund folgender Kriterien: - schulorganisatorische Gründe (z.B. ausgeglichene Klassengrössen) - Schulweg - möglichst Ausgewogenheit innerhalb der Klassen bezüglich Anteil Knaben-Mädchen, Fremdsprachigkeit Zuteilungswünsche können nur auf Antrag als begründete Ausnahme berücksichtigt werden. Kindergarten- und Schulweg Die Verantwortung für den Schul- und Kindergartenweg liegt bei den Eltern. Die Verkehrsinstruktoren der Kantonspolizei Zürich empfehlen:
fäG sind u. a. Inline-Skates, Rollschuhe, Kickboards, Mini-Trottinette, Kinderräder und Rollbretter. Das Gesetz unterscheidet zwischen der Verwendung von fäG als Verkehrsmittel entlang von Strassen und der Verwendung zum Spielen auf einer eng begrenzten Fläche. Beim Benützen von fäG müssen Geschwindigkeit und Fahrweise immer den Umständen und den Besonderheiten der jeweiligen Geräte angepasst werden. Da diese oft nicht leicht lenkbar sind und einen längeren Bremsweg brauchen als beispielsweise Fahrräder, sollte stets vorausschauend, bremsbereit und in kontrolliertem Tempo gefahren werden. Leider kommt es in letzter Zeit immer häufiger vor, dass Kinder den Weg zur oder von der Schule mit fäG absolvieren, oftmals zudem mit ungeeignetem Schuhwerk, was vermehrt zu Unfällen führen kann. Ab diesem Schuljahr werden die Selbstbehalt-Kosten bei Schülerunfällen auf dem Schulweg nicht mehr durch die Schulgemeinde Nürensdorf übernommen. Schul- und Gemeindebibliothek Alte Winterthurerstr. 42 8309 Nürensdorf/ZH 044 836 99 10 Öffnungszeiten
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